Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.lbih-karriere.de veröffentlichten Website des Landesbetriebes Bau und Immobilien Hessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im März 2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  1. Beschreibung
    Navigation per Tastatur
  2. Maßnahmen
    Für die kommenden Jahre sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen.
  3. Zeitplan
    Siehe 2.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

Teilbereich:

  1. Beschreibung:
    Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
    Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreien Webseiten wurden für die technische und redaktionelle Komplettüberarbeitung der Webseite bereits eingeplant. 

Kein Anwendungsfall

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT.

Inhalt:

  1. Beschreibung
    Alle Anwendungsfälle fallen unter § 3 Absatz 1 HVBIT
  2. Barrierefreie Alternative

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.04.2021erstellt.

Geplante Maßnahmen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Regelmäßige Überprüfung der Webseite auf Barrierefreiheit und ggfls. Umsetzung von nötigen Anpassungen.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit des Landesbetriebes Bau und Immobilien Hessen

Leiter Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Herr Alexander Hoffmann-Glassneck
Telefon: +49 (0)611 – 89051-404
E-Mail: presse@lbih.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de