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Land Hessen
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Geschäftsleitung: Direktor Thomas Platte
Abraham-Lincoln-Straße 38 – 42
65189 Wiesbaden

Kontaktdaten

E-Mail: info@lbih.hessen.de
Telefon: +49 611 89051-0
Telefax: +49 611 89051-111

Instagram-Account: www.instagram.com/lbih.karriere/
YouTube-Kanal: LBIH - YouTube

Das Land Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vertretungsberechtigt ist der hessische Ministerpräsident.

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein kaufmännisch eingerichteter Landesbetrieb nach § 105 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung. Der LBIH nimmt im Auftrag des Landes Hessen die operativen Aufgaben in den Bereichen des Immobilienmanagements sowie des Staatlichen Hochbaus wahr. Darüber hinaus ist der LBIH im Wege der Organleihe für die Erledigung der Hochbauaufgaben des Bundes zuständig.

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen wird von seinem Direktor Thomas Platte geleitet und gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten. Der Landesbetrieb untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Ministeriums der Finanzen, Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden. Im Zusammenhang mit der Erledigung von Bundesaufgaben obliegt die Fachaufsicht mit entsprechender Weisungsbefugnis den zuständigen Bundesministerien und der Abteilung Bundesbau in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Zum Gottschalkhof 3, 60594 Frankfurt am Main.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 246309963

Verantwortlich für den Inhalt i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV:

Alexander Hoffmann-Glassneck

Stabsstellenleiter Öffentlichkeitsarbeit
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 38 – 42
65189 Wiesbaden
E-Mail: presse@lbih.hessen.de
Telefon: +49 611 89051-0
Telefax: +49 611 89051-111

WEITERE HINWEISE 

Technischer Betrieb:

HA Hessen Agentur GmbH Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte, Konradinerallee 9, 65189 Wiesbaden, www.hessen-agentur.de

Ansprechpartner: 

Markus Dunckert, HA Hessen Agentur GmbH: markus.dunckert@hessen-agentur.de

Technische Voraussetzungen:

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Bildnachweis & Urheberrechte:

© Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen - alle Rechte vorbehalten.

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Haftung:

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. "Kardinalpflicht", d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch der LBIH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden bleibt unberührt.

Sofern der LBIH leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

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